1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der COMahead mit ihrem Vertragspartner, nachstehend
"Auftraggeber".
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und
weitergehenden Dienstleistungen für den IT- und Non-IT-Bereich durch von der
COMahead eingesetzte Consultants bei dem Auftraggeber. Unter
Seminarleistungen wird im folgenden auch die Leistung von
Promotiontätigkeiten gefasst. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere
nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen
und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um
die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert
beauftragt werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 COMahead wird als selbständige Unternehmerin für den
Auftraggeber tätig.
2.2 COMahead bedient sich zur Vertragserfüllung selbständiger
Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer
eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.
2.3 COMahead kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener
Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen
Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder
anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den
jeweils anderen Vertragspartner zu begründen. 3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Auftraggeber stellt COMahead diejenigen Daten, Informationen
und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen
Erbringung der Leistung der COMahead nötig sind.
3.2 COMahead ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder
sonstiger Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen.
Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung
des von der COMahead eingesetzten Consultants die
Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der
zu unterrichtenden Gruppe oder des Projektteams, die erfolgreiche
Durchführung der Seminare bzw. des Projekts gefährden. 4.
Qualitätsanforderung
Die Consultants der COMahead werden die Dienstleistungen,
insbesondere die Seminarleistungen, in qualifizierter pädagogischer und
didaktischer Weise durchführen. Soweit die Dienstleistungen im Hinblick auf
Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt die COMahead
sicher, dass der eingesetzte Consultant mit den letzten Programmanpassungen,
Funktionserweiterungen, Effizienzverbesserung in der Hard- und Software
vertraut ist. 5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminar- bzw.
Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage
vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten
Vergütung der COMahead zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger
als 8 Tage vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber die
komplette vereinbarte Vergütung der COMahead zu ersetzen. 6.
Lieferungen und Leistungen
6.1 Die Preise der COMahead sind bis zum Vertragsabschluß
freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der
Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der COMahead. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder
dem Auftragsangebot der COMahead, spätestens jedoch durch Annahme
der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu
zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der COMahead bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen
der COMahead vereinbart und versteht sich unverbindlich und
vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten
Kooperationspartner der COMahead und unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei COMahead oder beim
Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder
Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. 7.
Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber zahlt der COMahead für die festgelegten
Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und
andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten,
Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend
der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag
berechnet.
7.2 COMahead wird nach Durchführung des Seminars oder des Projekts
dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Bei länger
andauernden Dienstleistungen werden Teilzahlungen, i.d.R. monatlich,
vereinbart. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht COMahead ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
"Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz" zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 COMahead ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden
des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug
entstanden, so ist COMahead berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
wegen von COMahead nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden
Grund abgewichen wird, kann COMahead jederzeit wahlweise Lieferung
Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die COMahead
Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden
sofort fällig.
7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von COMahead für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des
jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich COMahead vor,
den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer
nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist COMahead
berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende
Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag
zurückzutreten. 8. Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Auftraggebers -gleich aus welchen Rechtsgründen-
ausgeschlossen. COMahead haftet deshalb insbesondere nicht für
Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Auftraggebers.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3 Sofern COMahead fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von
COMahead auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung
begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Soweit eine Haftung von COMahead ausgeschlossen oder begrenzt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9.
Geheimhaltung, Kundenschutz
9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und
Kenntnisse der bzw. über COMahead sowie deren Partner und Kunden nur
zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung
verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese
Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle
Informationen über COMahead, die nicht in den offiziellen
Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von COMahead
enthalten sind, zu bewahren.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von COMahead zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger
ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des
Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im
Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen
Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne
Aufforderung an COMahead zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht
besteht insoweit nicht.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen
Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit
den Consultants zu tätigen, die zuvor im Auftrag der COMahead tätig
gewesen sind und die der Auftraggeber durch die COMahead
kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle
geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits
bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.
9.7 Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung aus Ziffer 9.5 ist für
jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 (in
Worten: fünfundzwanzigtausend) an die COMahead zu zahlen.
9.8 Der Auftraggeber räumt COMahead das Recht ein, zum Zwecke des
Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder
Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine
Buchführung nehmen zu lassen. 10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat, wird Gütersloh als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Erfüllungsort ist Verl. 11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der COMahead mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der
COMahead seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung
notwendiger Daten. |