AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der COMahead

Stand: 01-06-2004

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1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der COMahead mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber".

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den IT- und Non-IT-Bereich durch von der COMahead eingesetzte Consultants bei dem Auftraggeber. Unter Seminarleistungen wird im folgenden auch die Leistung von Promotiontätigkeiten gefasst. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
 

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1 COMahead wird als selbständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

2.2 COMahead bedient sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.

2.3 COMahead kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Der Auftraggeber stellt COMahead diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der COMahead nötig sind.

3.2 COMahead ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstiger Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der COMahead eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe oder des Projektteams, die erfolgreiche Durchführung der Seminare bzw. des Projekts gefährden.

4. Qualitätsanforderung
Die Consultants der COMahead werden die Dienstleistungen, insbesondere die Seminarleistungen, in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Soweit die Dienstleistungen im Hinblick auf Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt die COMahead sicher, dass der eingesetzte Consultant mit den letzten Programmanpassungen, Funktionserweiterungen, Effizienzverbesserung in der Hard- und Software vertraut ist.

5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminar- bzw. Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der COMahead zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminar- bzw. Projektbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der COMahead zu ersetzen.

6. Lieferungen und Leistungen

6.1 Die Preise der COMahead sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der COMahead. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der COMahead, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der COMahead bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der COMahead vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der COMahead und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei COMahead oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Der Auftraggeber zahlt der COMahead für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.

7.2 COMahead wird nach Durchführung des Seminars oder des Projekts dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Bei länger andauernden Dienstleistungen werden Teilzahlungen, i.d.R. monatlich, vereinbart. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht COMahead ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem "Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz" zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 COMahead ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist COMahead berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von COMahead nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann COMahead jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die COMahead Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von COMahead für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich COMahead vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist COMahead berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. COMahead haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3 Sofern COMahead fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von COMahead auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Soweit eine Haftung von COMahead ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über COMahead sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über COMahead, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von COMahead enthalten sind, zu bewahren.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von COMahead zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an COMahead zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu tätigen, die zuvor im Auftrag der COMahead tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die COMahead kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

9.7 Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung aus Ziffer 9.5 ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) an die COMahead zu zahlen.

9.8 Der Auftraggeber räumt COMahead das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Gütersloh als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Erfüllungsort ist Verl.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der COMahead mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der COMahead seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.